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   BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83   

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BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83 (https://dejure.org/1985,2439)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1985 - 3 B 62.83 (https://dejure.org/1985,2439)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 3 B 62.83 (https://dejure.org/1985,2439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen dann zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem: Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 105] und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 140]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 23] und vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 76.82 -).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Mit den Grenzen der Sachaufklärungspflicht des Gerichts sowie andererseits der Mitwirkungspflicht eines Beteiligten hat sich das Bundesverwaltungsgericht auch in weiteren Entscheidungen befaßt (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG 3 C 104.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 82], Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 88] und Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 114]).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen dann zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem: Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 105] und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 140]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 23] und vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 76.82 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Bei einer auf diese Vorschrift gestützten Verfahrensrüge ist grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts im angefochtenen Urteil auszugehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. unter anderem: Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 92], Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 122] und Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Schließlich hat auch der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - (Buchholz 310 § 50 Nr. 6) mit weiteren Nachweisen ausgeführt, es sei Sache des einzelnen Prozeßbeteiligten, dem Gericht denjenigen Sachverhalt, aus dem er die für ihn günstigen Rechtsfolgen herleiten will, vollständig und richtig darzulegen; erst dadurch werde dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, die sachdienlichen Beweise zu erheben.
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Bei einer auf diese Vorschrift gestützten Verfahrensrüge ist grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts im angefochtenen Urteil auszugehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. unter anderem: Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 92], Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 122] und Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen dann zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem: Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 105] und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 140]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 23] und vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 76.82 -).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Mit den Grenzen der Sachaufklärungspflicht des Gerichts sowie andererseits der Mitwirkungspflicht eines Beteiligten hat sich das Bundesverwaltungsgericht auch in weiteren Entscheidungen befaßt (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG 3 C 104.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 82], Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 88] und Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 114]).
  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Der beschließende Senat hat bereits früher mit Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 66.69 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 81) entschieden, daß bei nicht substantiiertem Vorbringen aus dem eigenen Lebensbereich des Antragstellers (Klägers) grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung besteht.
  • BVerwG, 12.12.1974 - V CB 13.74

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschaden an

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83
    Bei einer auf diese Vorschrift gestützten Verfahrensrüge ist grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts im angefochtenen Urteil auszugehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. unter anderem: Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 92], Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 122] und Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14

    Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der

    - 3 B 62.83 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 -, FEVS 56, 44, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1985 - 3 B 62.83 -, Buchholz 310, § 86 VwGO Nr. 172 m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., Rdn. 11 zu § 86.
  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 37.87

    Antrag auf Feststellung von Vermögensschäden an einem Betrieb - Flucht aus

    Ferner muß das Tatsachengericht grundsätzlich einem Beweisangebot nicht nachgehen, wenn dieses nicht derart hinreichend substantiiert ist, daß das Gericht in der Lage ist, die Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen und die Tauglichkeit des angebotenen Beweismittels zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - , Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 5 A 469/13

    Fremdenverkehrsabgabe, Schätzung der Berechnungsgrund-lagen, Erklärungspflicht,

    Bei nicht substantiiertem Vorbringen aus dem eigenen Lebensbereich eines Beteiligten besteht grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 1985 - 3 B 62.83 -, juris Rn. 8; vgl. auch Dawin in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 29. EL Oktober 2015, § 86 Rn. 72 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 8 ZB 19.377

    Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht für einen Gehweg

    Der Kläger hat keinerlei Nachweise zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erbracht, obwohl diese ohne Zweifel in seinen eigenen Lebensbereich fallen, innerhalb dem grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung besteht (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.1985 - 3 B 62.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 24; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 45).
  • BVerwG, 12.08.1985 - 3 B 25.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Kommt es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht an, so begeht es keinen Verfahrensfehler, wenn es eine weitere Aufklärung unterläßt; das gilt selbst dann, wenn die materiellrechtliche Auffassung des Berufungsgerichts unrichtig sein sollte (BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 8.85

    Notwendigkeit einer gerichtlichen Beweiserhebung durch medizinische

    Diese Pflicht eines Beteiligten beschränkt sich in dem hier gegebenen Zusammenhang auf ein hinreichendes tatsächliches Vorbringen "aus dem eigenen Lebensbereich", um dem Gericht die Möglichkeit zu sachdienlicher Beweiserhebung zu eröffnen (vgl. etwa-Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 S. 34 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Sache des einzelnen Prozeßbeteiligten ist, dem Gericht zunächst denjenigen Sachverhalt vollständig darzulegen, aus dem er die für ihn günstigen Rechtsfolgen ableiten will; erst dadurch werde dem Gericht überhaupt die Möglichkeit zur sachdienlichen Beweiserhebung eröffnet (vgl. hierzu zuletzt Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - m.w.N., insbesondere auf das Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 2 B 51.98

    Unterlassene Erhebung eines schriftsätzlich angebotenen Zeugenbeweis im Sinne

    Eine Beweiserhebung ist namentlich dann nicht geboten, wenn ein Verfahrensbeteiligter es schon an substantiiertem Vorbringen aus dem eigenen Lebensbereich fehlen läßt (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - ; Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - ).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 B 99.87

    Verneinung eines berechtigten Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Bei nicht substantiiertem Vorbringen aus dem eigenen Lebensbereich eines Klägers besteht grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung der betreffenden Umstände (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 B 95.87

    Voraussetzungen eines Wiederholungsvorbeugungsinteresses bei der

  • BVerwG, 23.06.1987 - 8 C 56.85

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 B 9.87

    Ausweisung eines Ausländers - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft -

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